Jedes Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern ist verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe von bis zu 290 € bezahlt werden.
Unternehmen, die uns beauftragen, schaffen außerhalb ihres Unternehmens Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Das wird vom Staat anerkannt:
Wenn Sie Aufträge an unsere anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung vergeben, so haben Sie die Möglichkeit, 50 Prozent der in unserer Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung gemäß § 140 SGB IX mit der Ausgleichsabgabe zu verrechnen.
Nutzen Sie diesen vom Gesetzgeber gewährten finanziellen Vorteil für Ihr Unternehmen!